Reifenlabel

Was ist ein Reifenlabel?

Seit dem 01.05.2021 hat sich das europäische Reifenlabel auf Grundlage der aktualisierten, strengeren europäischen Vorschriften (Verordnung (EU) 2020/740) erheblich geändert. Dieses neue europäische Reifenlabel gilt für Pkw-Reifen (C1), Leicht-Lkw-Reifen (C2) und Lkw-Reifen (C3).

Das neue verpflichtende europäische Reifenlabel muss auf dem Reifen oder am Verkaufsort aller C1-, C2- und C3-Reifen, die ab dem 1. Mai 2021 hergestellt werden, angezeigt werden. Das Label zeigt die Effizienz, Umweltfreundlichkeit und Sicherheit des Reifens. Es gibt auch die Leistung von Reifen an, die speziell für den Einsatz unter extremen Schnee- und Eisbedingungen entwickelt wurden. Das Reifenlabel ermöglicht einen Vergleich von Reifen und soll den Einsatz sichererer, effizienterer und leiserer Reifen fördern.

Allerdings listet das Label nur 5 Leistungskriterien auf, obwohl es tatsächlich 50 Leistungskriterien zur Bewertung der Reifenqualität gibt. Dazu gehören beispielsweise Verschleißfestigkeit (Kilometerleistung), Bremsen auf trockener Fahrbahn, Traktion auf Schnee, seitlicher Grip auf Eis, Fahrzeuggeräusch, Handling und Aquaplaning.

Tyre label

Die 5 Leistungskriterien des Reifenlabels

Das Reifenlabel gibt einen Wert (Klasse) für die folgenden fünf Kriterien an:

Kraftstoffeffizienz
5 Klassen von A (am sparsamsten) bis E (am wenigsten sparsam).

Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs hängt von Faktoren wie Motortyp, Geschwindigkeit, Straßenbelag, Wetterbedingungen usw. ab. Der Rollwiderstand der Reifen macht etwa 20 % des Kraftstoffverbrauchs aus. Weniger Kraftstoffverbrauch bedeutet niedrigere Treibstoffkosten und geringere CO2-Emissionen.

Fuel efficiency
Nasshaftung
5 Klassen von A (kürzester Bremsweg) bis E (längster Bremsweg).

Die Nasshaftung eines Reifens kann je nach Fahrzeugtyp, Wetterbedingungen und Profildesign sowie weiteren Faktoren variieren. Gute Haftung ist wichtig für die Sicherheit.

Wet grip
Rollgeräusch
3 Klassen des externen Rollgeräuschs mit dem gemessenen Wert in dB.

Externes Rollgeräusch bedeutet den vom Reifen verursachten Straßenverkehrslärm. Zusätzlich zum Geräuschpegel in Dezibel (dB) zeigt das Piktogramm auch die Lärmklasse A, B oder C an.

Hinweis: Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen externem (außerhalb des Fahrzeugs) und internem (innerhalb des Fahrzeugs) Reifenlärm.

Rolling noise
Schneehaftung

Reifen mit dem Schneesymbol erfüllen die in der UNECE-Regelung Nr. 117 festgelegten Mindestwerte für Schneehaftung und sind für den Einsatz unter extremen Schneebedingungen geeignet. Das Schneesymbol ist auf Winterreifen und vielen Ganzjahresreifen zu finden.

3PMSF
Eisgriff

Reifen mit dem Eissymbol erfüllen die entsprechenden Mindestwerte für Eisgriff und sind für den Einsatz unter sehr schneereichen und eisigen Bedingungen geeignet.

Derzeit ist das Eissymbol nur auf Reifenlabels für Pkw zu finden.

Grip on ice
Reifen mit dem Eispiktogramm sind speziell für Straßenflächen mit Eis und festem Schnee entwickelt. Diese Reifen sollten nur unter sehr extremen klimatischen Bedingungen eingesetzt werden (z. B. niedrige Temperaturen). Der Einsatz von Reifen mit Eisgriff bei weniger extremen Klimabedingungen (z. B. nasse Straßen oder höhere Temperaturen) kann zu suboptimaler Leistung führen, insbesondere hinsichtlich Nasshaftung, Handling und Verschleiß.

Die EU verfügt über eine Europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL). Die Reifen- (Label-)Daten in der Datenbank können ab dem 1. Mai 2021 eingesehen werden. Das neue Reifenlabel enthält zudem einen QR-Code, über den die Daten des Produktinformationsblatts, wie in Anhang III der Verordnung (EU) 2020/740 genannt, künftig für jedermann verfügbar sein werden.

Mit Bezug auf die vorgenannte Europäische Verordnung (EU) 2020/740 betonen wir, dass das Fahrverhalten der Fahrer der entscheidende Faktor für Kraftstoffverbrauch und Verkehrssicherheit ist, und insbesondere, dass:

  • Ökologisch verantwortungsbewusstes Fahren kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken;
  • Der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden, um Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu optimieren;
  • Die folgenden Abstände sollten stets strikt eingehalten werden.

Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Geländereifen für den professionellen Einsatz;
  • Reifen, die nur für Fahrzeuge vorgesehen sind, die erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassen wurden;
  • T‑Typ Notradreifen;
    Reifen mit einer Geschwindigkeitsklasse unter 80 km/h;
  • Reifen mit einem Nennfelgendurchmesser von höchstens 254 mm oder 635 mm bzw. mehr;
  • Reifen, die mit zusätzlichen Vorrichtungen zur Verbesserung der Traktion ausgestattet sind, wie z. B. Spikereifen;
  • Reifen, die nur für Fahrzeuge vorgesehen sind, die ausschließlich für den Rennsport bestimmt sind;
  • Gebrauchte Reifen, außer wenn diese aus einem Drittland importiert werden.

Quelle: Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates.